ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

über die Organisation der technischen Hilfe für Nutzfahrzeuge aller Art und Auflieger (Zugmaschinen, Busse, Sattelanhänger, Anhänger, Sonderausrüstung)

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Der Auftraggeber beauftragt die Firma MT onroad, welche sich verpflichtet, die technische Unterstützung für die Frachtfahrzeuge des Auftraggebers im Gebiet Deutschlands zu gewährleisten. Unter einem Fahrzeug versteht man eine Zugmaschine, einen Anhänger oder Sattelauflieger verschiedener Marken und Typen.
Im Rahmen des Vertrages können folgende Leistungen erbracht werden:
• Evakuierung des Fahrzeugs
• Reifenmontage, mobile Reifenmontage (mit Anfahrt zum Pannenort)
• Planmäßige und außerplanmäßige Wartung (Austausch von Verbrauchsmaterialien)
• Reparatur von Komponenten und Baugruppen des Fahrzeugs
• Informationsunterstützung (Beratung und Übersetzung)
• Notfallmanagement (Rechtshilfe durch einen Partneranwalt für Verkehrsrecht)
1.2. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen selbst, oder durch von ihm beauftragte Dritte (Partner).

2. PFLICHTEN DER PARTEIEN

2.1. Der Auftragnehmer:
2.1.1. Die telefonische Annahme von Aufträgen unter der Telefonnummer +4997753769999 oder der Messenger (hierfür können Sie unsere Webseite mit Messengern nutzen) rund um die Uhr, durch autorisierte Vertreter zu ermöglichen.
2.1.2. Erbringung von Dienstleistungen zur Organisation der technischen Hilfe der Fahrzeuge in Deutschland
2.1.3. An der Erbringung von Dienstleistungen werden qualifizierte Unternehmen beauftragt - spezialisierte Tankstellen, Abschleppdienste, Reifendienste und Reparaturwerkstätten.
2.1.4. Absprache der notwendigen Arbeiten mit dem bevollmächtigten Vertreter, bzw. Kunden. |
2.1.5. Der Kunde wird über die notwendigen zusätzlichen Arbeiten und alle weiteren Mängel, die bei der Inspektion und / oder Durchführung der vereinbarten Arbeit durch einen Fachmann festgestellt werden, informiert.
2.1.6. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Gesamtkosten mit einer Erhöhung des Arbeitsaufwands im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu erhöhen.

2.2. Der Auftraggeber:
2.2.1. Absprachen der geplanten Arbeiten werden vertraglich festgehalten. Bei einer Genehmigung - Die Auftragsbestätigung wird von einem autorisiertem Vertreter unterzeichnet.
2.2.2. Rechtzeitige Bezahlung der geleisteten Arbeiten, benötigten Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile.
2.2.5. Der autorisierte Vertreter ist verpflichtet, die geleisteten Arbeiten anzunehmen.
 

3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Dienstleistungen können vom Auftragnehmer je nach Art der Erbringung zu folgenden Bedingungen ausgeführt werden:
• - 100%ige Vorauszahlung
• - 50%ige Vorauszahlung, 50%ige Zahlung nach Beendigung der Arbeit
• - 100%ige Zahlung nach der Erbringung von Dienstleistungen und Arbeiten Auch die Zahlungsbedingungen werden in Abhängigkeit davon festgelegt, ob der Kunde Stammkunde ist oder nicht.
3.2. Zahlungsgrundlage ist die Rechnung, aus der die Gesamtkosten der zuvor in der Auftragsbestätigung vereinbarten arbeiten.
3.3. Zahlungsarten - jede für den Kunden akzeptable und nicht gegen die deutsche Gesetzgebung verstoßende: - Bargeldzahlung (Banküberweisung) - Elektronische Zahlungsart, z. B. per Kredit-/Debitkarte. Die Währung der Abrechnungen ist EURO. Der Zahlungstag ist der Tag des Eingangs der Gelder auf dem Konto des Auftragnehmers.
3.4. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Fahrzeuge des Auftraggebers nach Maßgabe der geltenden Gesetzgebung so lange zurückzubehalten, bis die Zahlungsverpflichtungen für die erbrachten Leistungen vom Auftraggeber vollständig erfüllt sind.

4. REIHENFOLGE DER DIENSTLEISTUNG

4.1. Nach Eingang des Anrufs / der Nachricht im Messenger fordert der Auftragnehmer folgende Daten an:
• genauer Standort vom Fahrzeug des Kunden (GPS – Koordinaten)
• die Art der Fehlfunktion (Panne)
• Name, Vorname, Patronym (falls vorhanden) des Kunden,
• Kontakttelefon, • Hersteller und Modell des Fahrzeuges,
• Volle Fahrgestellnummer (VIN) des Fahrzeuges,
• staatliches Kennzeichen des Fahrzeuges
• Fotos der Situation/des Problems (falls erforderlich) Des weiteren benötigt der Auftragnehmer Details (Informationen über Passagiere, über die Form der möglichen notwendigen Unterstützung usw...). Der Auftragnehmer organisiert nach Erhalt vollständiger Informationen die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen.
4.2. Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten bietet der Auftragnehmer eine Lösung - ein spezifisches Angebot von Dienstleistungen und deren ungefähre Kosten an. Form und Zahlungsbedingungen werden vereinbart.
4.3. Der Auftraggeber erhält und unterzeichnet die Auftragsbestätigung mit der Zahlungsrechnung und sendet die Auftragsbestätigung dem Auftragnehmer auf beliebiger elektronischer Weise unterschrieben zurück.
4.4. Nach Eingang der Zahlung oder deren Bestätigung organisiert der Auftragnehmer die Abfahrt der erforderlichen Spezialisten oder eines Abschleppwagens zum Ort der Panne des Fahrzeugs.

5. BESONDERE BEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZ

5.1. Der Auftragnehmer (oder beteiligte Partner) führt Reparaturen unter Verwendung eigener Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien durch. Für Arbeiten, die mit Ersatzteilen und Materialien des Auftraggebers ausgeführt werden gelten keine Gewährleistungspflichten; wenn der Auftragnehmer Mängel an den Ersatzteilen und Materialien des Auftraggebers feststellt, ist er verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren.
5.2. Die Garantie gilt nicht für: - natürlich verschlissene Teile und Komponenten des Fahrzeuges einschließlich Reifen, Kupplungs- und Bremsbeläge, sowie Keilriemen, Schutzabdeckungen, Schläuche, Glühbirnen, Glühkerzen, Wischerblätter, Lackbeschichtungen und auch Motoreinspritzdüsen, Glasteile, Sicherungen, Dichtungen und alle Teile, die einer natürlichen Alterung unterliegen. - Zerstörung des Materials durch Korrosion und Erosion.
5.3. Verschlissene, unbrauchbare oder ersetzte Teile und Materialien, Kraftstoffe und Schmierstoffe, die im Zuge der Erbringung von Reparatur- (Wartungs-) und Dienstleistungen aus dem Fahrzeug des Kunden entnommen (demontiert) und von ihm am Ende der Reparatur nicht verlangt werden, sind entsorgungspflichtig.
5.4 Mit der Beantragung der Dienstleistung erteilt der Kunde seine Zustimmung und ermächtigt den Auftragnehmer, die vom Kunden oder dessen Vertretern angegebenen personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Einschließlich die Erhebung, Systematisierung, Akkumulation, Speicherung, Klärung (Aktualisierung, Änderung), Verwendung, Verteilung, Depersonalisierung, Sperrung, Zerstörung, zur Durchführung von Recherchen, zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen, zur Durchführung von Marketingprogrammen, für die Aufarbeitung von Statistiken und Marktforschung, um Dienstleistungen auf dem Markt zu fördern, den Kunden über Ereignisse im Zusammenhang mit Nutzfahrzeugen, Anhänger und deren Wartung zu informieren, sowie zum Zweck des Versands von Benachrichtigungen, Werbematerialien durch direkte Kontakte mit dem Kunden über verschiedene Kommunikationsmittel (nicht beschränkt auf: Mailing, E-Mail, Telefon, SMS). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch den Auftragnehmer auf Papier und elektronischen Medien mit und ohne Einsatz von Automatisierungstools. Der Auftragnehmer kann, ohne den Auftraggeber zu benachrichtigen, Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen. Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, bis der Auftraggeber diese Einwilligung widerruft. Die angegebene Einwilligung des Auftraggebers kann (bei Ablehnung der weiteren Speicherung, Nutzung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten) widerrufen werden, indem er eine E-Mail an folgende Adresse sendet: [email protected]. Schriftliche Kommunikationswege die als diverse Mitteilungen, Nachrichten, Erklärungen und weitere Korrespondenzmöglichkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gesendet und / oder über elektronische, telefonische und andere Kommunikationsmittel empfangen werden, werden gleichermaßen als angemessen anerkannt.

5.5  EIGENTUMSVORBEHALT, UNTERNEHMERPFANDRECHT Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung des Auftrages auf den Kunden über. Dies gilt bei einer Mehrzahl von Aufträgen bei Bezahlung aller offenen Aufträge aus der Lieferbeziehung. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Unternehmer als Kunden wird bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden (sodass eine Trennung der Waren nicht ohne Nutzungsbeeinträchtigung möglich ist), erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache durch den Unternehmer als Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Unternehmer als Kunde darf die gelieferten Waren beschränkt auf den Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt für den Fall des Weiterverkaufs hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen den Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Kaufpreisforderung an uns ab. Soweit Miteigentumsanteile Dritter bestehen tritt der Unternehmer den erstrangigen Teil der Forderung an uns ab. Er ist ermächtigt, die Forderung in unserem Namen einzuziehen; diese Ermächtigung ist frei widerruflich. Wir sind nach dem Widerruf berechtigt, dem Abnehmer des Unternehmers gegenüber die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns über den Weiterverkauf und den Abnehmer vollständig Auskunft zu erteilen. Der Sicherungsfall liegt vor, wenn der Einzug (Zif. 8.3.) widerrufen ist (freier Widerruf). Ein Recht zum Widerruf liegt in jedem Fall dann vor, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung seiner Rechnung in Verzug befindet und wir das dem Kunden per Fax, E-Mail oder postalischem Schreiben mitgeteilt haben. Sollte der Wert der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren oder der abgetretenen Forderungen des Unternehmers als Kunde unsere Forderungen gegen ihn um mehr als 20 % übersteigen, werden wir auf Verlangen nach unserer Wahl die übersteigenden Sicherheiten freigeben. Eine Nutzung der an den Kunden überlassenen Waren ist, soweit der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig, soweit das Eigentum vorbehalten ist. Spätestens mit einer entsprechenden Mitteilung durch uns per E-Mail, Fax oder in anderer Form über den Widerruf der Nutzungsberechtigung im eigenen Betrieb, hat der Unternehmer als Kunde die Ware auszusondern und sicherzustellen. Bei der Entgegennahme von Reifen, Räder und Felgen zum Zwecke der Einlagerung, die dafür aushängenden, ausliegenden oder sonst wie zur Verfügung gestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

6.1. Im Rahmen dieser Vereinbarung haften die Parteien nach dem geltenden deutschen Recht.
6.2. Wenn es für eine der Parteien unmöglich ist, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund von Umständen höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen usw.) sowie aufgrund von Handlungen von Behörden allgemeiner Art (welche die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindern), zu erfüllen, sind die Parteien von der Haftung nach diesem Abkommen befreit, wobei der Eintritt und das Auftreten solcher Umstände von der zuständigen Behörde (Organisation) bestätigt werden muss. Bei Fragen kann der Kunde sich an den Datenschutzbeauftragten unter unserer postalischen Adresse oder per E-Mail mit der E-Mailadresse [email protected] des Unternehmens wenden.

7. LAUFZEIT DIESER VEREINBARUNG

7.1. Diese Vereinbarung tritt ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung in Kraft und ist gültig, bis die Parteien ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen.
7.2. Für jede Leistung am Fahrzeug wird die Frist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Auftragnehmer nach erhalt des Angebotes der technischen Unterstützung vereinbart.
7.3. Der Vertrag kann auf Initiative einer der Parteien gekündigt werden, wenn ein Partner seinen Verpflichtungen aus den Vertragsklauseln oder anderen Umständen nicht nachkommt. Bei Rückforderungen für geleistete Zahlungen, Werk- und Dienstleistungen muss dies dem jeweils anderen Partner mindesten 14 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
7.4. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung erfolgen schriftlich, von den Parteien unterzeichnet und sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.

8.STREITBEILEGUNG

8.1. Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben, werden die Parteien durch Verhandlungen beizulegen versuchen.
8.2. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrer Erfüllung, Änderung, Beendigung oder Ungültigerklärung (ganz oder teilweise) werden durch Verhandlungen gelöst.
8.3. Im Falle der Nichteinigung wird die Streitigkeit der Justizbehörde gemäß der geltenden deutschen Gesetzgebung vorgelegt.
8.4.In Fällen, die in diesem Vertrag nicht vorgesehen sind, orientieren sich die Parteien an der geltenden deutschen Gesetzgebung.

Stand: November 2021

Probleme mit einem LKW Panne in Deutschland? Hier kannst Du erfahren, mit welcher Lösung das Problem gelöst werden kann und wie viel es eigentlich kosten würde.
Angebot einholen...

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die nicht abgewählt werden können. Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

mehr Information