Beschädigung des Zugfahrzeugs oder des Anhängers beim Be- und Entladen. Wer ist verantwortlich?

Beschädigung des Zugfahrzeugs oder des Anhängers beim Be- und Entladen. Wer ist verantwortlich?

Wer trägt die Verantwortung für die Beschädigung des Zugfahrzeugs bei einem Verkehrsunfall in Deutschland oder für die Beschädigung des Anhängers während des Be- oder Entladens des Lastwagens? Wie sollte der LKW Fahrer den Unfall richtig dokumentieren und den Schadensbericht ausfüllen? 

Diese und andere Fragen werden in diesem Artikel zusammen mit den Experten des MT onroad Teams beantwortet.

Wer ist für die LKW Ladungssicherung und den Lastwagen verantwortlich?

Wer trägt für die LKW Ladungssicherung Verantwortung und was ist zu tun, wenn es Probleme beim Be- oder Entladen gibt und das Fahrzeug / Auflieger bei einem Ladungsvorfall beschädigt wird?

In der Praxis ist es oft schwierig festzustellen, wer tatsächlich für die Beschädigung des Fahrzeugs verantwortlich ist und wer den finanziellen Schaden trägt, nicht im Falle eines herkömmlichen Lastwagenunfalls, sondern wenn das Fahrzeug während des Be- oder Entladens der Ladung beschädigt wurde. In Bezug auf die Ladung ist in der Regel alles klar, und die Erhaltung der Ladung fällt in die Verantwortung des Fahrers. Doch wie verhält es sich, wenn beim Be- oder Entladen der Ladung der Absender oder Empfänger der LKW  beschädigt wird und sich weigert, den Schaden zu kompensieren?

Man kann sich an den Regeln des Straßenverkehrsgesetzes (StVO), des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) orientieren, jedoch unterscheiden sich die rechtlichen Anforderungen überall leicht. In jeder dieser Verordnungen gibt es Besonderheiten hinsichtlich der technischen Vorschriften für die Ladungssicherung, das Be- und Entladen von Gütern. Laut einem vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) veröffentlichten Informationsblatt ist jeder, der durch sein Handeln oder Unterlassen Schäden verursacht, zur Verantwortung zu ziehen. Dennoch fehlt es in den Vorschriften für den Güterkraftverkehr an einer klaren Definition der Verantwortlichkeit für das Be- und Entladen.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt, dass der Absender die Güter für den Transport beladen und sichern und auch entladen muss, wobei er alle Sicherheitsvorschriften beachten muss. Je nach Situation kann jedoch nicht der Absender, sondern das Transportunternehmen oder der Fahrer für das Be- oder Entladen verantwortlich sein. Daher hängt die Frage der Verantwortlichkeit von jedem einzelnen Fall ab. Selbst wenn Sie sich an das BALM (Bundesamt für Lkw-Verkehr) wenden, werden Sie keine klare Antwort erhalten. Hier ist es auch wichtig für Transportunternehmen  zu beachten, dass, wenn der Fahrer das Be- oder Entladen der Ladung durchführt, dies gemäß den Fahr- und Ruhezeiten als "andere Arbeit" gilt, die nicht als Ruhezeit gezählt werden kann.

Zusammenfassend kann die Verantwortung für die Ladungssicherung, das Be- oder Entladen sowohl beim Absender, beim Transportunternehmen als auch beim Fahrer liegen.

Be- und Entladen: Grundlegende Bestimmungen

Was sollten Fahrer wissen? Wichtige Fakten:

  • Der Absender übernimmt gemäß HGB die Verantwortung für das Be- und Entladen. Nur der Absender kann genau die Spezifikationen der Ladung kennen und verstehen, wie die Ladung am besten für den sicheren Transport gesichert werden kann.
  • Im deutschen Handelsgesetzbuch (§ 412, Absatz 1) ist festgelegt, dass der Absender die materielle Verantwortung für das Be- und Entladen der Ladung trägt. Gemäß dieser Regelung liegt die Entladeverpflichtung beim Empfänger, doch oft wird der Fahrer in diesen Prozess einbezogen. Wenn Schäden auftreten, wird die Verantwortung oft angefochten. Wenn der Fahrer beim Be- oder Entladen als bevollmächtigte Person des Absenders oder Empfängers handelt und unter deren Aufsicht und gemäß den erhaltenen Anweisungen handelt, können unrechtmäßige Handlungen seinerseits dem Absender bzw. Empfänger zugeordnet werden.
  • Der Fahrer des Transportunternehmens ist für die sichere Beladung von seiner Seite aus verantwortlich, da er am besten die Besonderheiten des verwendeten Fahrzeugs und seine Fahrweise kennt. Vor Fahrtbeginn muss der Fahrer die Zuverlässigkeit der Ladungssicherung überprüfen und, falls einige Befestigungen gelockert oder unzureichend stabil sind, die Situation korrigieren. Der Fahrer muss sicherstellen, dass die zulässigen Achslasten eingehalten werden. Während der Fahrt sollte er regelmäßig die Befestigungen überprüfen und nachziehen, insbesondere nach abruptem Bremsen oder Manövern.
  • Gemäß § 447 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt das Gesetz oder der Vertrag die Aufteilung der Verantwortung zwischen Absender und Empfänger der Ladung. Der Absender wird von seinen Verpflichtungen befreit, wenn er die Ladung an den Frachtführer übergibt (z. B. bei einem Verkauf per Post mit Lieferung). In anderen Fällen ist es ratsam, eine Vereinbarung zu haben, wer die Ladung entladen wird und wer die Verantwortung für Schäden bei der Entladung übernimmt.

Wichtige Informationen für Fahrer:

Wenn eine schwierige Situation entsteht, sollte der Fahrer auf das Entladen verzichten. Wenn Schäden an der Ladung oder dem Fahrzeug auftreten, sollte nichts unterschrieben werden. Der Frachtführer sollte seinen Versicherer über den Vorfall informieren. Der Fahrer sollte die Schäden sofort dokumentieren, indem er ein spezielles Protokoll ausfüllt. Unter dem link finden Sie das bei uns erstellte Formular, das Sie gerne, wenn es benötigt wird, nutzen können.

Wie sollte man die Beschädigungen an einem Fahrzeug korrekt erfassen?

Wenn die Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund eines Lkw-Unfalls oder während des Be- oder Entladens der Ware auftritt, muss der Fahrer die Schäden ordnungsgemäß erfassen und der Unfallbericht  ausfüllen. Diese Informationen werden dem Transportunternehmen, der Versicherung, der Polizei, Anwälten und anderen Parteien zur Verfügung zukommen lassen, die an der Regelung des Vorfalls beteiligt sind.

Was im Schadensprotokoll / Schadensbericht eines Unfalls angegeben werden muss:

  1. Daten zum Unfallgeschehen:
  2. Datum und Uhrzeit.
  3. Unfallort (genaue Adresse oder GPS-Koordinaten).
  4. Gibt es Verletzte?
  5. Wurde Sachschaden verursacht?
  6. Wurde ein Polizeibericht erstellt?
  7. Zeugen (Kontaktinformationen)
  8. Beschreiben Sie die Art der Schäden an Ihrem Fahrzeug so detailliert wie möglich. 
  9. Notieren Sie, ob andere Fahrzeuge oder Objekte betroffen sind.

Daten zum Fahrzeugbesitzer (Transportunternehmen), Fahrer und Fahrzeug:

  1. Fahrzeughalter (Firmenname).
  2. Fahrer (Name, Adresse).
  3. Telefonnummer des Fahrers.
  4. Fahrerlaubnisnummer des Fahrers.
  5. Führerscheinkategorien, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.
  6. Marke und Modell des Fahrzeugs.
  7. Kennzeichen des Fahrzeugs.
  8. Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer.
  9. Vollkaskoversicherung (falls vorhanden).

Fotos und Videos: 

Machen Sie möglichst viele Fotos und Videos von den beschädigten Bereichen des Fahrzeugs. Diese visuellen Aufnahmen können später als Beweismaterial dienen.

Das Schadensprotokoll kann vor dem Eintreffen der Polizei ausgefüllt werden und sollte zusammen mit Foto- und Videomaterialien beigefügt werden. 

Wenn Sie im Falle einer beschädigung des LKWs oder Auflieger während des Be- oder Entladens, Probleme mit dem Empfänger/Absender der Ladung oder mit der Polizei haben, wenn Sie wenig Deutschkenntnisse haben und nicht wissen, wie Sie weiter vorgehen sollen, wenden Sie sich an den MT onroad -  Pannenservice Dienstleister für Nutzfahrzeuge sowie Auflieger aller Art. 

Wir werden als Vermittler in der Kommunikation mit anderen Unfallbeteiligten und der Polizei auftreten und Ihnen gegebenenfalls bei der Umladung der Ladung auf ein anderes Fahrzeug helfen, wenn der Anhänger beschädigt ist.


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