Ausnahmegenehmigung für LKW an Feiertagen in Deutschland: Wie beantragt man sie?
An Feiertagen gilt in Deutschland ein allgemeines LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Wenn eine Lieferung dennoch zwingend erfolgen muss, kann der Transportunternehmer eine offizielle Ausnahmegenehmigung beantragen – eine individuelle Ausnahme vom LKW-Fahrverbot an Feiertagen. Diese Erlaubnis wird auf Grundlage von § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt und ermöglicht es, eine Fahrt während der Feiertagsbeschränkungen rechtmäßig durchzuführen.
MT onroad hat die Praxis rund um die Ausnahmegenehmigung für LKW in Deutschland vollständig aufgearbeitet: in welchen Fällen sie erteilt wird, welche Behörden zuständig sind und welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind. Detaillierte Informationen zu den Feiertagsfahrverboten und eine vollständige Liste der gesetzlichen Feiertage finden Sie in unserem Hauptleitfaden.

In welchen Fällen wird eine Genehmigung für die Fahrt eines Lkw an einem Feiertag in Deutschland erteilt?
- LKW, die leicht verderbliche Waren wie frisches Obst, Gemüse, Fleisch oder Milchprodukte transportieren, können eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Feiertagen erhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Waren frisch bleiben und rechtzeitig in den Handel gelangen.
- Fahrzeuge, die Teil eines kombinierten Verkehrs sind, zum Beispiel Transporte, die teilweise per Bahn oder Binnenschiff erfolgen, können ebenfalls von der Fahrverbotsregelung ausgenommen werden. Voraussetzung ist, dass der kombinierte Transport effizienter ist und die Umweltbelastung reduziert.
- Fahrzeuge, die von Rettungsdiensten oder für Notfalleinsätze genutzt werden, sind vom Fahrverbot an Feiertagen befreit. So wird eine schnelle Hilfe in Notfallsituationen gewährleistet.
Wie erhält man eine Genehmigung für die Fahrt mit einem LKW an einem Feiertag in Deutschland?
Um eine solche Genehmigung für die Fahrt an einem Feiertag zu erhalten, empfiehlt sich das folgende Vorgehen:
- Ermittlung der zuständigen Behörde
Zunächst muss geklärt werden, welche Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet zuständig ist, in dem der Transport stattfinden soll. Das kann eine Kreisverwaltung, eine Stadtverwaltung oder eine spezielle Verkehrsbehörde sein. - Ausfüllen des Antragsformulars
Die Behörden stellen in der Regel Antragsformulare zur Verfügung, die auf der Website heruntergeladen oder per E-Mail angefordert werden können. Der Antrag muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. - Entrichtung der Antragsgebühr
Für die Bearbeitung des Antrags kann eine Gebühr anfallen. Die genaue Höhe sowie die Zahlungsmodalitäten sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen. - Einreichung des Antrags
Der vollständig ausgefüllte Antrag kann per Post oder in einigen Fällen auch elektronisch eingereicht werden. - Warten auf die Entscheidung
Nach Eingang des Antrags prüft die Behörde die Unterlagen und entscheidet über die Erteilung der Genehmigung. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Fall und Auslastung der Behörde mehrere Tage bis mehrere Wochen betragen. - Erreichbarkeit sicherstellen
Es empfiehlt sich, gut erreichbare Kontaktdaten anzugeben, damit die Behörde bei Rückfragen oder fehlenden Informationen schnell Kontakt aufnehmen kann.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Dem Antrag müssen in der Regel folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister.
- Beschreibung des Transportvorhabens (Route, Art der Ladung, Begründung für die Ausnahme).
- Angaben zum Fahrzeug (Zulassungsdokumente, technische Daten des LKW).
- Nachweis der Notwendigkeit der Fahrt während des Fahrverbots, zum Beispiel bei verderblicher Ware oder im Rahmen von Rettungseinsätzen.
Kann ein ausländisches Unternehmen in Deutschland eine Genehmigung für einen Lkw erhalten?
Ja, auch ausländische Transportunternehmen können eine Genehmigung für Fahrten an Feiertagen in Deutschland erhalten. Das deutsche Recht unterscheidet nicht nach dem Sitz oder dem Registrierungsland des Unternehmens. Entscheidend ist eine sachlich begründete Notwendigkeit der Fahrt sowie die ordnungsgemäße Antragstellung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 7 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Ausländische Frachtführer stellen ihre Anträge bei denselben zuständigen Behörden wie deutsche Unternehmen. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach dem Ort des Fahrtbeginns in Deutschland oder nach der Region, durch die die Fahrt am Feiertag erfolgen soll.
Bei der Prüfung von Anträgen ausländischer Unternehmen berücksichtigen die Behörden in der Regel folgende Punkte:
- das Vorliegen einer klaren und nachvollziehbar dokumentierten Begründung für die Fahrt am Feiertag;
- eine präzise und nachvollziehbare Beschreibung der geplanten Route innerhalb Deutschlands;
- die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen;
- die Möglichkeit, die Auflagen der Genehmigung einzuhalten (Gültigkeitsdauer, Strecke, Art der Ladung).
Eine fehlende Unternehmensregistrierung in Deutschland stellt keinen Ablehnungsgrund dar. In der Praxis verlangen die Behörden von ausländischen Transportunternehmen jedoch häufig zusätzliche Begründungen, sofern der Transport nicht eindeutig unter typische Ausnahmen fällt, etwa bei verderblicher Ware oder im kombinierten Verkehr.
Die Bearbeitungszeiten für Anträge aus dem Ausland können länger sein als bei Anträgen von deutschen Unternehmen. Zudem akzeptieren einige Behörden Unterlagen ausschließlich in deutscher Sprache, und in bestimmten Bundesländern ist die Antragstellung nur in Papierform möglich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Genehmigung frühzeitig zu beantragen, insbesondere wenn die geplante Route durch mehrere Bundesländer führt.
Welche Behörden erteilen Genehmigungen für LKW-Fahrten je nach Bundesland?
Zu beachten ist, dass sich die konkreten Anforderungen und Abläufe je nach Bundesland unterscheiden können. Unternehmen sollten sich daher vorab mit den regional geltenden Regelungen vertraut machen, um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden.
Die entsprechenden Regelungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Für die Überwachung und Durchsetzung sind das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sowie die zuständigen Landes- und Kommunalbehörden verantwortlich. Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss ein Antrag bei der jeweils zuständigen Stelle gestellt werden. Umfang und Art der erforderlichen Unterlagen sowie die Prüfungsbedingungen können je nach Region und Einzelfall variieren.
In Bayern werden Ausnahmegenehmigungen vom Lkw-Fahrverbot und weitere verkehrsrechtliche Genehmigungen in der Regel von den örtlichen Straßenverkehrsbehörden erteilt. Diese sind in der Regel bei den Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen angesiedelt. Beispiele hierfür sind:
- Landratsamt München (Kreisverwaltungsreferat): Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Landkreis München.
- Stadt München (Kreisverwaltungsreferat – KVR): Das KVR ist für sämtliche verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Stadtgebiet München zuständig.
- Die Bezirksregierung von Oberbayern koordiniert übergeordnete Verkehrsangelegenheiten und kann in besonderen Fällen ebenfalls Genehmigungen erteilen.
Um die zuständige Behörde und das Antragsverfahren genau zu bestimmen, wird empfohlen, sich direkt an die für den Ort des Transportbeginns oder der Transportdurchführung zuständige Stelle zu wenden. Auf den Websites dieser Behörden finden sich in der Regel Informationen zu den erforderlichen Formularen und den spezifischen Anforderungen für die Antragstellung.
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